Batteriegesetzhinweise
Batteriegesetzhinweise
Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Nach dem am 01.12.2009 in Kraft getretenen Batteriegesetz sind alle Bürger verpflichtet, Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen -> gesetzliche Rückgabepflicht. Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen -> gesetzliche Rücknahmepflicht. Sie können Batterien und Akkus bei uns zurückgeben oder an unsere Adresse siehe unten zurückschicken.
Die Hersteller von Batterien sind verpflichtet, Batterien mit folgendem Symbol zu kennzeichnen:
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,0002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,0004
Masseprozent Blei enthalten, sind zusätzlich mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) zu kennzeichnen, bei denen der Grenzwert überschritten wird.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätgesetz
Wir weisen darauf hin, dass Verbraucher nach den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte (z. B. Notebooks, Handys, Küchengeräte) kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben können. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen.
Verantwortliche Stelle
Um sich mit uns über die Rücknahme von Batterien in Verbindung zu setzen, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
KRASATEC GmbH
Oberer Bühl 4
D-07907 Oettersdorf
Telefon: 03663 420917
Mail: vertrieb@krasatec.de